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SWK 3, 20. Jänner 2005, Seite S 81

Neuerungen beim Übergang der Steuerschuld im UStG

Veranlagung ausländischer Unternehmer

Johann Stockinger

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004) nahm der Gesetzgeber die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen aus dem Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG aus, erweiterte den Wortlaut des § 19 Abs. 1b lit. c UStG und fügte den neuen Abs. 1c hinzu. Des Weiteren sieht § 21 Abs. 4 UStG für ausländische Unternehmer eine Ausnahme von der Veranlagungsverpflichtung vor, die eine Verwaltungsvereinfachung für die Finanzverwaltung sowie für den Steuerpflichtigen mit sich bringen sollte.


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Gesetzesänderung
§ 19 Abs. 1
zweiter Satz
Die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen wurde vom Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 UStG ausgenommen.
§ 19 Abs. 1b lit. c
Den Umsätzen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren wurden Umsätze von Gebäuden auf fremdem Boden und Baurechten im Zwangsversteigerungsverfahren gleichgestellt.
§ 19 Abs. 1c
Die Lieferung von Gas über das Erdgasverteilungsnetz und Elektrizität führen zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn dieser im Inland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist.
§ 21 Abs. 4
Unternehmer, die im Inland nur Umsätze ausgeführt haben, für die der ...

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