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Kanalanschlussgebühr Stmk.
• Der Gesetzgeber hat in § 4 Abs. 1 Stmk. KanalAbgG die bewusste Entscheidung getroffen, lediglich nicht angeschlossene Hofflächen zur Gänze aus der Bemessungsgrundlage zur Kanalanschlussgebühr auszunehmen. - (§ 4 Abs. 1 Stmk. KanalAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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