Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2004, Seite S 545
Keine aufwandswirksame Erfassung des Restbuchwertes eines gestohlenen KFZ
Wird ein Fahrzeug, das sich im Betriebsvermögen befindet, auf einer Privatreise gestohlen, so ist sein Restbuchwert - unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen am Diebstahl - nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. (UFS Graz , RV/0388-G/03)