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SWK 16, 1. Juni 2004, Seite S 545

Keine aufwandswirksame Erfassung des Restbuchwertes eines gestohlenen KFZ

Wird ein Fahrzeug, das sich im Betriebsvermögen befindet, auf einer Privatreise gestohlen, so ist sein Restbuchwert - unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen am Diebstahl - nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. (UFS Graz , RV/0388-G/03)

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