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Schlussanträge in der Rs. Lenz und Verfahrensrecht
Bescheidaufhebung oder Wiederaufnahme möglich
Am hat GA Tizzano seine Schlussanträge in der Rechtssache Lenz (C-315/02) vorgelegt. Die Schlussanträge gehen auf einen zurück, in welchem dieser die Ungleichbehandlung ausländischer Dividenden angezweifelt hat.Erwartungsgemäß hat nun der GA - gestützt auf die Ausführungen in der Rs. Walter Schmid- ausgeführt, dass die Ungleichbehandlung ausländischer Dividenden dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit i. S. d. Art. 56 EG widerspricht und weder durch den Grundsatz der steuerlichen Kohärenz noch die Notwendigkeit der steuerlichen Aufsicht gerechtfertigt werden kann. Im Rahmen der Beantwortung der zweiten Vorlagefrage hat der GA überdies festgehalten, dass die Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Dividenden ihre Begründung nicht im Steuerniveau des Ansässigkeitsstaates der ausschüttenden Gesellschaft finden kann. Aufgrund ihres hypothetischen Charakters hat schließlich der GA dem EuGH vorgeschlagen, die dritte Frage des Vorlagebeschlusses offen zu lassen und sich somit für nicht zuständig zu erklären. Gleichzeitig hat er aber darauf hingewiesen, dass ein gemeinschaftskonformer Zustand nicht d...