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Seeling - Stellungnahme zu alternativen Vorschlägen
Die durch das EuGH-Urteil Seeling geschaffene Rechtslage soll wieder rückgängig gemacht werden. Auch andere diskutierte Vorschläge erweisen sich nicht als zielführend.
Der Gesetzgeber versucht, die Rechtslage vor Seelingwiederherzustellen.Kolacny/Caganekund Beiserhaben zu anderen Lösungsmöglichkeiten Stellung genommen.
1. Vorsteuerausschluss gem. Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL
Eine von Kolacny/Caganek diskutierte Variante war es, den Vorsteuerausschluss gem. Art. 17 Abs. 6 RL beizubehalten.
Die Autoren überlegen, dass ursprünglich der Vorsteuerabzug für Gebäude nur nach der einkommensteuerrechtlichen Zuordnung möglich war und somit hinsichtlich des nichtunternehmerischen Teils nicht möglich war.
Wie bereits in einem Vorartikel gezeigt wurde, ist jedoch diese Bestimmung wegen Verstoßes gegen die 6. MwSt-RL auf Basis der Judikatur des EuGH EU-widrig. Daher kann daraus nicht gefolgert werden, dass ein Vorsteuerabzugsverbot bestand.
Ab 1998 konnte der private Teil dem Unternehmen zugeordnet werden, was ab 2000 sogar der Regelfall war. Hier wiederum war der Vorsteuerabzug zwar wegen der unechten Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch ausgeschlossen. Dies war aber nach dem Urteil Seeling ebenfalls EU-widrig.
Daher ergibt sich zusammenfassend, dass sowohl die Zuordnungsregelung mit der Rechtsfolge des Vorsteuerabzuges vor 1998 als auch der unecht befreite Eige...