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SWK 16, 1. Juni 2004, Seite 115

BMF-Information zur Energieabgabenvergütung

(BMF) - Die Europäische Kommission hat das Beihilfeverfahren betreffend die Energieabgabenvergütung für die Jahre 2002 und 2003 abgeschlossen und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

1. Die österreichische Energieabgabenvergütung ist eine staatliche Beihilfe, die zu Unrecht der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung vorgelegt worden ist.

S. 1162. Österreich hat im guten Glauben gehandelt, sodass eine Rückforderung der ausbezahlten Energieabgabenvergütung nicht notwendig ist.

3. Österreich ergreift alle notwendigen Schritte, um die Kompromisslösung, die im Schreiben an die EU-Kommission am 5. Dezember zugesagt worden ist, umzusetzen.

Dies hat folgende Auswirkungen:

1. Die Auszahlung der Energieabgabenvergütung nach der derzeitigen Rechtslage ist für die Jahre 2002 und 2003 wieder erlaubt.

2. Es wird dem Parlament eine dem Schreiben an die Kommission vom entsprechende geänderte Energieabgabenvergütung für die Jahre 2002 und 2003 vorgelegt werden, die mit der Veröffentlichung im BGBl. in Wirksamkeit tritt.

3. Mit tritt die Energiesteuerrichtlinie in Kraft, sodass ab diesem Zeitpunkt in Österreich eine geänderte Energieabgabenvergütung in Kraft treten wird. Auf...

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