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ASoK 1, Jänner 2022, Seite 33

Steuer- und beitragsfreie Corona-Prämie auch für 2021 möglich

443/BNR 27. GP; Beschluss des Nationalrates vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, 419/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00419/index.shtml.

Mitte Dezember 2021 haben Nationalrat und Bundesrat beschlossen, dass es auch für 2021 die Möglichkeit der Gewährung einer abgaben- und beitragsfreien Corona-Prämie geben soll (zur Regelung betreffend 2020 siehe die Praxis-News vom Juni 2020, ASoK 2020, 235 f). Demnach sind Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise bis Februar 2022 für 2021 geleistet werden, bis zur Höhe von 3.000 Euro abgaben- und beitragsfrei.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Befreiung ist einerseits, dass die Corona-Prämie zusätzlich gewährt wird, sodass es nicht möglich ist, diese anstelle bisher gewährter steuerpflichtiger Prämien zu gewähren. Andererseits muss es sich um die Belohnung coronabedingter außergewöhnlicher Leistungen handeln, wobei sich das auf den Umfang (Mehrleistungen bzw Zusammenballung der Arbeitszeit) oder den S. 34Inhalt der Arbeit ...

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