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ASoK 1, Jänner 2022, Seite 38

V. Unterstützung für Saisonbetriebe

Gerda Ercher-Lederer

Mit Beschluss des Nationalrats vom und des Bundesrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, sollen Saisonbetrieben pandemiebedingt 65 % der Lohnkosten abgegolten werden, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die S. 39Kurzarbeit entstanden sind (AB 1229 BlgNR 27. GP; 433/BNR 27. GP; siehe § 13 Abs 1b und 1c AMPFG). Damit soll verhindert werden, dass in der Saison beschäftigte Arbeitnehmer in andere Branchen abwandern. Auf diese Beihilfe soll kein Rechtsanspruch bestehen. Nähere Details sollen im Wege einer AMS-Richtlinie festgelegt werden.

Diese Neuerung soll rückwirkend mit in und mit Ablauf des außer Kraft treten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMA. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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