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VI. Änderungen im AKG
Mit Beschluss des Nationalrats vom und des Bundesrats vom wurde unter anderem auch das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert (IA 2092/A 27. GP; AB 1213 BlgNR 27. GP; 409/BNR 27. GP). Aufgrund der weiter andauernden Corona-Krise soll die Möglichkeit der Abhaltung von virtuellen Sitzungen bis verlängert werden.