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ASoK 1, Jänner 2022, Seite 34

Details zur neuen Lohnsteuerbefreiung für Gewinnbeteiligung an Arbeitnehmer

Regierungsvorlage zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I), RV 1293 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01293/index.shtml.

In den Praxis-News vom Dezember 2021 (ASoK 2021, 480) wurde auf den Begutachtungsentwurf zur neuen, ab 2022 zustehenden Lohnsteuerbefreiung für Gewinnbeteiligungen an aktive Arbeitnehmer hingewiesen. Diese ist insoweit doppelt gedeckelt, als sie einerseits pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr maximal 3.000 Euro beträgt. Andererseits darf die Summe der jährlich den Arbeitnehmern gewährten Gewinnbeteiligungen eine bestimmte Vorjahreserfolgsgröße des Unternehmens nicht übersteigen. Während der Begutachtungsentwurf zum ÖkoStRefG 2022 Teil I diesbezüglich noch auf den steuerlichen Vorjahresgewinn abstellte, bezieht sich die Deckelung nach der in den Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage grundsätzlich auf das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre. Davon abweichende Deckelungen gelten für Unternehmen, die keinen unternehmensrechtlichen Jahresabschluss erstellen (hier kann auf die entsprechenden steuerlichen Werte ...

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