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SWK 19, 1. Juli 1999, Seite R 060

Außerordentliche Einkünfte

Die in einem Zeitraum von 19 Monaten angesammelten stillen Reserven waren im Geltungsbereich des EStG 1972 im Falle der Realisierung als außerordentliche Einkünfte begünstigungsfähig. - (§ 37 Abs. 2 Z EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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