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SWK 19, 1. Juli 1999, Seite R 060

Übergangsgewinn: Ermittlung

Die Aufzeichnung der Geschäftsfälle im Laufe des Jahres nach den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 EStG 1972 und erst im nachhinein die Erstellung sowohl einer Eröffnungs- als auch einer Schlußbilanz führt nicht zu einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 und somit auch nicht zur Ermittlung eines Übergangsgewinnes. -(§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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