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Übergangsgewinn: Ermittlung
•Die Aufzeichnung der Geschäftsfälle im Laufe des Jahres nach den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 EStG 1972 und erst im nachhinein die Erstellung sowohl einer Eröffnungs- als auch einer Schlußbilanz führt nicht zu einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 und somit auch nicht zur Ermittlung eines Übergangsgewinnes. -(§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)
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