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SWK 19, 1. Juli 1999, Seite S 447

Neue Servicetelefon- und Servicetelefaxnummern für die Unternehmer im Bestätigungsverfahren

(BMF) – Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und der damit verbundenen Teilnahme am Binnenmarkt der Europäischen Union können sich österreichische Unternehmer, die Warenlieferungen an Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat ausführen, die Gültigkeit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (= UID), die an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat vergeben wurde, bei der österreichischen Finanzverwaltung bestätigen lassen.

U. a. kann auch diese Bestätigung beim UID-Büro des BMF, Erdbergstraße 192 – 196, 1034 Wien – unter spezifischen Servicetelefon- und Servicetelefaxnummern – eingeholt werden. Auf Grund einer generellen Umstellung der Telefonnummern im Ortstarifbereich durch die Telefon Austria AG – im Auftrag der Obersten Fernmeldebehörde – werden mit alle 0660-Nummern eingestellt. Das UID-Büro des BMF wird daher ab ausschließlich über die neuen Servicenummern

0810/005310 für Telefon, 0810/005012 für Telefax

für alle Anfragen der Unternehmerschaft von Mo. – Fr. 7.30 – 19.00 Uhr und Sa. 7.30 – 12.00 Uhr zur Verfügung stehen.

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