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SWK 19, 1. Juli 1999, Seite R 060

Firmenwert: Abschreibung

Zur Rechtslage aufgrund des EStG 1972 hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die – als sogenannte Einheitstheorie bezeichnete -Auffassung vertreten, daß der Firmenwert als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist, sodaß eine Teilwertabschreibung nur dann in Betracht kommt, wenn der Teilwert in seinem Gesamtwert unter die Anschaffungskosten gesunken ist. -(§ 114 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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