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SWK 19, 1. Juli 1999, Seite S 445

Aufgaben und Funktionen der UID

Gestaltungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Umsätzen

MMag. Dr. Klaus Hilber

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal bei Binnenmarktgeschäften. Durch die Vergabe der UID wird die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung für grenzüberschreitende Umsätze im Binnenmarkt sichergestellt. Insbesondere ist eine Unterscheidung derjenigen Personen, deren ig. Erwerbe der Besteuerung unterliegen, von solchen möglich, denen lediglich für andere steuerfreie Zwecke eine Steuernummer erteilt wurde.

Die europarechtliche Grundlage der UID findet sich in Art. 22 Abs. 1 und Abs. 10 der 6. EG-RL (RL des Rates vom , 77/388/EWG, ABl. EG Nr. L 145 vom , S 1), wonach die einzelnen Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen haben, damit jeder Steuerpflichtige eine eigene UID erhält.

Das Finanzamt hat gemäß Art. 28 Abs. 1 UStG Unternehmen i. S. d. § 2 („Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt") auf Antrag eine UID zu erteilen. Somit hat grundsätzlich jeder Unternehmer die Möglichkeit zur Erlangung einer UID. Die Antragstellung bzw. die Zuteilung der UID hat durch das für die USt zuständige FA zu erfolgen. Der Antrag auf Erteilung einer UID ist schriftlich – ...

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