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bau aktuell 4, Juli 2017, Seite 164

Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren: Beschränkung des Rechtsschutzes?

Mats Schröder

Dass Auftraggebern im Sinne des BVergG 2006 bei der Abwicklung ihrer Vergabeverfahren ein nicht unwesentlicher, strategischer Spielraum zukommt, ist nichts Neues. Dass dieser Spielraum auch geeignet ist, den Rechtsschutz der beteiligten Unternehmen zumindest „zu berühren“, ist ebenfalls bekannt. Im , Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich, wird dieser Aspekt aber auf ein neues Niveau gehoben, mit welchem der vergaberechtliche Rechtsschutz durch Auftraggeber nicht nur berührt, sondern gar wesentlich eingeschränkt werden kann.

1. Zum Ausgangsfall: Vorabentscheidungsersuchen des VwGH

Die Universität für Bodenkultur Wien (im Folgenden: Auftraggeberin) führte von 2012 bis 2014 ein Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens nach vorheriger Bekanntmachung durch. Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmer über die technische Betriebsführung, Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung der technischen Gebäudeausrüstung und Laborausstattung der Auftraggeberin. An diesem Verfahren nahmen insgesamt nur zwei Bieter teil: eine Bietergemeinschaft und ein weiterer (Einzel-)Bieter.

Im Zuge der Angeb...

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