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Digitales Baurecht und BIM: Natürlich(e) Haftung für künstliche Intelligenz?
BIM, Digitalisierung der Baustelle, Industrie 4.0, IT-gestützter Produktivitätsschub, disruptive Techniken auch für den Bau als Produktivitätsnachzügler – der flächendeckende und alles durchdringende EDV-Einsatz ist in aller Munde.
Angesichts von Drohnen, die autonom geisterhaft (für lästige Aufmaße) durch Bauten segeln, WLAN-gesteuerter selbstfahrender 3D-Baustellenroboter-Drucker (oder zumindest bunter Bilder hiervon) freut man sich als Mikroelektroniker und EDV-Freak natürlich über den Fortschritt, und dem Juristen wird klar: Es braucht ein digitales Baurecht. Zwar nicht im Wortsinn (ein/aus, ja/nein; jeder Laie weiß, dass Recht nie eindeutig ist), aber für die neuen Working 4.0-/Industrie 4.0-Arbeitswelten, die uns Leichtfüßigkeit und Mühelosigkeit verheißen (aber vorerst Tisch und Arbeitstag mit Gebirgen nutzloser E-Mails verstopfen). Ein Blick auf digitalisierte Branchen zeigt, dass mit Digital, das heißt sofort einzuschalten, nichts ist: Der Fortschritt autopilotengesteuerten Arbeitens wurde durch jahrzehntelange Detailarbeit erkämpft, und noch heute müssen Fahrer, Piloten oder Ärzte zu 100 % der Arbeitszeit anwesend sein, weil es die Kunden so wollen. Die Vollkostenschwelle ...