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bau aktuell 4, Juli 2017, Seite 144

Befristete Baulandwidmungen in Wien

Stefan Lampert

Um das Horten von Bauland zu verhindern und Spekulanten (vorbeugend) entgegenzuwirken, wurde mit der Bauordnungsnovelle 2014 in Wien dem Institut der sogenannten befristeten Baulandwidmung der Weg geebnet. Der vorliegende Beitrag untersucht das Konstrukt der befristeten Baulandwidmung auf seine Verfassungskonformität.

1. Einleitung

Mit der Bauordnungsnovelle 2014 wurden die Widmungen „förderbarer Wohnbau“ und „befristete Baulandwidmung“ in die Wr BauO eingeführt. Die – offenbar seit mehreren Jahren geplante – Novelle 2014 lief unter den Schlagwörtern „kostengünstiges Bauen und Wohnen“, „Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität“ und „Erhöhung der Sicherheit“. Dem ständig anhaltenden Bevölkerungswachstum soll einerseits mit einer neuen Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“ Rechnung getragen werden, in der Nutzungsflächenbeschränkungen für Wohnungen wie in der Wohnbauförderung gelten und auch die Wärmeschutzstandards wie in der Wohnbauförderung eingehalten werden müssen; andererseits sollen befristete Baulandwidmungen dem Horten von Bauland sowie Spekulanten entgegenwirken. Die mit der Novelle 2014 geschaffene Regelung der befristeten Baulandwidmung erscheint auf den ersten Blick verfas...

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