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AVR 6, Dezember 2020, Seite 236

Konsultationsvereinbarung mit Deutschland zu Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung

avr Redaktion

, 2020-0.695.407.

Der Erlass gibt den Inhalt einer zwischen Österreich und Deutschland auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Deutschland abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Wirkungsweise des Art 15 Abs 1 und Abs 6 DBA Deutschland (Grenzgängerregelung) sowie des Art 19 Abs 1 DBA Deutschland in Bezug auf Sonderfälle von Arbeitstagen, die nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt werden. Weiters wurde im Rahmen der Konsultationsvereinbarung Einvernehmen erzielt über die Anwendung des Art 18 Abs 2 DBA Deutschland auf Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie vom Arbeitgeber ausgezahlt und von staatlicher Seite eines der Vertragsstaaten erstattet werden. Die Konsultationsvereinbarung dient dabei nur als vorübergehende Maßnahme.

Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung am tritt die Konsultationsvereinbarung vom (, 2020-0.239.636, BMF-AV 2020/55) außer Kraft. Der Erlass ergänzt den , BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV 2019/68.

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