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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. 1. 2021
, 2020-0.790.457, BMF-AV 2020/188.
Am hat das BMF die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), mit Stand in der Findok veröffentlicht.