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Sammelerlässe zur Aufhebung von Erlässen des BMF
, 2020-0.700.830.
Mit gegenständlichem Sammelerlass wurden mehrere Erlässe zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung aufgehoben, da die darin ausgeführten Ausführungen überholt sind. Dies betrifft etwa den , Z 04 0103/3-IV/4/03, betreffend die Durchführung der Vollstreckungsamtshilfe nach dem EG-VAHG, sowie acht weitere Erlässe aus den Jahren 1961, 1985, 1990, 1992, 1993, 1997 und 1998.
, 2020-0.743.063, BMF-AV 2020/193.
Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl I 2019/104, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl I 2020/99, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht stehenden Erlässe, dem durch die Veröffentlichung dieses Sammelerlasses Rechnung getragen werden soll. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründe...