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Steuerliche Arbeitgeberstellung bei Zuweisungen an ausgegliederte Einrichtungen
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Im angeführten Erkenntnis hat der VwGH festgehalten, dass es dem Konzept der Ausgliederungsgesetze entspricht, dass weiterhin die dauerhaft Personal zuweisende Behörde und nicht der aufnehmende Rechtsträger als ertragsteuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist.