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ASoK 8, August 2015, Seite 317

Steuerliche Arbeitgeberstellung bei Zuweisungen an ausgegliederte Einrichtungen

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Im angeführten Erkenntnis hat der VwGH festgehalten, dass es dem Konzept der Ausgliederungsgesetze entspricht, dass weiterhin die dauerhaft Personal zuweisende Behörde und nicht der aufnehmende Rechtsträger als ertragsteuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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