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Steuerreform 2015/2016: Änderungen im Vergleich zu den Begutachtungsentwürfen
Beschluss des Nationalrats vom zum StRefG 2015/2016.
In den Praxis-News vom Juni 2015 (ASoK 2015, 234 ff) wurde über die wesentlichen Neuerungen im Lohnsteuer- und Beitragsrecht durch das StRefG 2015/2016 auf Basis des Begutachtungsentwurfs berichtet. Die im Juli im Nationalrat beschlossene Fassung enthält gegenüber diesem Entwurf insbesondere in folgender Hinsicht Änderungen:
Die Steuer- bzw Beitragsfreigrenze für Mitarbeiterrabatte im Einzelfall wurde von 10 % auf 20 % angehoben. Außerdem wurde der jährliche Steuer- bzw Beitragsfreibetrag für Mitarbeiterrabatte, die nicht durch die Steuerfreigrenze erfasst werden, von 500 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Die Anwendung der neuen Befreiungsbestimmungen für Mitarbeiterrabatte setzt voraus, dass die begünstigt bezogenen Waren und Dienstleistung weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet werden und in Mengen gewährt werden, die dies ausschließen.
Der im Begutachtungsentwurf vorgesehene Wegfall der Beitragsbefreiung für Au-pair- Kräfte wurde nicht beschlossen.
Darüber hinaus soll es auch bei den Verordnungen zur Sachbezugsbewertung und zum Werbungskostenpauschale noch zu Änderungen im Vergleich zu den im Zuge dieser Steuerreform hera...