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Beitragsrechtliche Einstufung von Betriebsärzten
BVwG , W145 2004772-1; Erlass des BMASK vom , BMASK- 461.302/0006-VII/A/3/2015; Neue Musterverträge für Arbeitsmediziner/innen wegen BVwG-Urteil, online abrufbar unter http://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_7.12.a/ 1342556143156/service/aktuelles/neue-mustervertraege-fuer-arbeitsmediziner/innen- wegen-bvwg-urteil.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in der oben angeführten Entscheidung eine als „Werkvertrag“ bezeichnete Vereinbarung einer Betriebsärztin mit einem Unternehmen als „echtes“ Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG eingestuft. Das Gericht ging darin vor allem aus folgenden Gründen von einem Überwiegen der Kriterien der persönlichen Abhängigkeit aus:
Ein indexgesichertes Jahreshonorar spricht (gemeinsam mit der Gewährung von Aufwandsersätzen für durch das Unternehmen genehmigte Dienstreisen) gegen ein Unternehmerrisiko.
Die Betriebsärztin traf eine persönliche Arbeitspflicht, weil kein die persönliche Abhängigkeit ausschließendes generelles (nach Gutdünken des Auftragnehmers und nicht auf Einzelfälle beschränkt ausübbares) Vertretungsrecht vorlag.
Die Betriebsärztin unterlag einer Arbeitszeitbindung und -kontrolle und war aufgrund der Nutzung von organisatorischen und p...