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ASoK 8, August 2015, Seite 316

Beitragsrechtliche Einstufung von Betriebsärzten

BVwG , W145 2004772-1; Erlass des BMASK vom , BMASK- 461.302/0006-VII/A/3/2015; Neue Musterverträge für Arbeitsmediziner/innen wegen BVwG-Urteil, online abrufbar unter http://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_7.12.a/ 1342556143156/service/aktuelles/neue-mustervertraege-fuer-arbeitsmediziner/innen- wegen-bvwg-urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in der oben angeführten Entscheidung eine als „Werkvertrag“ bezeichnete Vereinbarung einer Betriebsärztin mit einem Unternehmen als „echtes“ Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG eingestuft. Das Gericht ging darin vor allem aus folgenden Gründen von einem Überwiegen der Kriterien der persönlichen Abhängigkeit aus:

  • Ein indexgesichertes Jahreshonorar spricht (gemeinsam mit der Gewährung von Aufwandsersätzen für durch das Unternehmen genehmigte Dienstreisen) gegen ein Unternehmerrisiko.

  • Die Betriebsärztin traf eine persönliche Arbeitspflicht, weil kein die persönliche Abhängigkeit ausschließendes generelles (nach Gutdünken des Auftragnehmers und nicht auf Einzelfälle beschränkt ausübbares) Vertretungsrecht vorlag.

  • Die Betriebsärztin unterlag einer Arbeitszeitbindung und -kontrolle und war aufgrund der Nutzung von organisatorischen und p...

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