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ASoK 8, August 2015, Seite 316

Harmonisierung der GSVG-Beitragsgrundlagengrenzen mit der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze

Beschluss des Nationalrats vom zum Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016), online abrufbar unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BNR/BN R_00198/fname_436425.pdf.

S. 317 Im Rahmen des StRefG 2015/2016 werden auch die Mindestbeitragsgrundlagen und Versicherungsgrenzen des GSVG mit der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze harmonisiert:

  • Ab 2016 entspricht die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung bei den alten Selbständigen der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze. Durch diese Regelung entfallen auch die Sonderregelungen für Jungunternehmer.

  • Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird schrittweise, und zwar beginnend ab dem Jahr 2018 bis zum Endausbau im Jahr 2022, auf das Niveau der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt.

  • Bei den neuen Selbständigen wird die Differenzierung zwischen großer und kleiner Versicherungsgrenze aufgegeben. Eine Pflichtversicherung ergibt sich zukünftig einheitlich dann, wenn die Einkünfte im Kalenderjahr das 12-Fache der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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