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Inwieweit kippt das Grundrecht auf Streik Österreichs tradierte Arbeitskampfdoktrin?
Konsequenzen eines importierten Paradigmenwechsels
Der vorliegende Beitrag will ein breiteres Publikum auf einen anstehenden Wandel in der österreichischen Arbeitskampfdoktrin aufmerksam machen. In jüngerer Zeit haben sich die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen unseres Arbeitskampfrechts erheblich verschoben. Zu klären bleibt jedoch, ob und inwieweit sich dieser EU-inspirierte und durch die Rechtsprechung des EGMR einerseits und des EuGH andererseits ausgelöste Paradigmenwechsel auf das österreichische Arbeitskampfrecht auswirken wird. Diesbezüglich steht die Diskussion trotz hervorragender europarechtlicher Vorarbeiten noch am Anfang.
1. Der bisherige „österreichische Weg“
1.1. Kein gesatztes Arbeitskampfrecht
In Österreich wird nur selten gestreikt. Nicht zuletzt deshalb wird das Fehlen gesetzlicher Regelungen über den Arbeitskampf nicht als gravierendes Manko empfunden. Davon abgesehen liegt auf der Hand, dass sich die politischen Kräfte des Landes nur schwer auf einschlägige Normen einigen würden.
1.2. Spärliche Rechtsprechung
Bisherige Arbeitskämpfe führten nur selten zu vor Gericht ausgetragenen Rechtsstreitigkeiten, sodass es in Österreich auch kein auch nur einigermaßen geschlossenes Leitsatzgebäude der Rechtsprechung...