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ZWF 4, Juli 2019, Seite 169

Bedeutung des Wortes „anlässlich“ iSd § 29 Abs 6 FinStrG

ZWF 2019/42

§ 29 Abs 6 FinStrG

Die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist dann abhängig von der Entrichtung einer Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG, wenn sie anlässlich einer Prüfungshandlung eingebracht S. 170wird. Der VwGH führt dazu aus, dass das Wort „anlässlich“ keine Einschränkung auf den Prüfungszeitraum und die im Prüfungsauftrag genannten Abgaben bedeutet. Hätte ein Prüfer bei Entgegennahme einer Selbstanzeige den Prüfungszeitraum unzweifelhaft auf Vorzeiträume auszudehnen, ist eine Prüfungsankündigung der Anlass für die Erstattung einer Selbstanzeige auch für außerhalb der vom ursprünglichen Prüfungsauftrag umfassten Zeiträume.

Es entsteht aber nur insoweit die Verpflichtung zur Entrichtung eines Zuschlags, als durch die Prüfung für die zur Anzeige gebrachte Abgabe ein erhöhtes Entdeckungsrisiko entsteht. Damit sind nicht alle Selbstanzeigen, die nach Ankündigung einer Prüfung erstattet werden, automatisch zuschlagsverfangen. Das unterliegt schlussendlich der freien Beweiswürdigung.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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