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ZWF 4, Juli 2019, Seite 136

Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen des „Dokumenten-Screenings“ bei Internal Investigations

Katharina Dangl und Norbert Wess

Bei der Durchführung von Internal Investigations werden die involvierten privaten Ermittler mitunter nicht nur vor praktische, sondern auch rechtliche Herausforderungen gestellt. Technisch ist dabei oftmals mehr möglich, als rechtlich tatsächlich erlaubt ist. Hierbei ist es insb das Datenschutzrecht, das den privaten Ermittlern Grenzen auferlegt. Welche Vorgaben es konkret zu beachten gilt und wann eine Kontrollmaßnahme im Rahmen unternehmensinterner Ermittlungen zulässig ist, soll in diesem Beitrag erläutert werden.

1. Grundlegendes

Internal Investigations – im deutschsprachigen Raum auch als unternehmensinterne Ermittlungen (UIE) bezeichnet – sind innerhalb eines Unternehmens durchgeführte, private Untersuchungen, die der systematischen Sachverhaltsaufklärung dienen. Geführt werden sie entweder von Mitarbeitern des Unternehmens selbst oder (allenfalls auch gemeinsam) von extern beauftragten Rechtsanwalts- und/oder Wirtschaftsprüfungskanzleien und sind anlassbezogen, dh, sie werden bei Vorliegen eines konkreten Verdachts eines Rechts- oder Gesetzesverstoßes durchgeführt. Internal Investigations sind daher Sonderuntersuchungen. Auch wenn sie von der Revisions- oder Compliance-Abteilu...

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