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ZWF 4, Juli 2019, Seite 144

Pressefreiheit, Grundrecht auf Privat- und Familienleben, Recht auf Vergessen

ZWF Redaktion

Art 8 und 10 EGMR

Staffler, Recht auf Vergessenwerden und Kriminalberichterstattung, ÖJZ 2019, 498

Die Medienberichterstattung über Strafverfahren bildet aus grundrechtlicher Perspektive eine Gratwanderung. Zum einen ist der Pressefreiheit (Art 10 EMRK) berechtigterweise ein weitreichender Entfaltungsspielraum zuzugestehen, zum anderen bedarf es aber gewisser Ausgleichsmaßnahmen, um etwa das Grundrecht auf Privat- und Familienleben (Art 8 EMRK) des von der Kriminalberichterstattung Betroffenen zu achten. Bei Online-Publikationen tritt ein weiteres Problem hinzu. Selbst nach Verbüßung der Strafe bleibt die Online-Berichterstattung ohne Zeitbeschränkung verfügbar, was sich negativ auf die Reintegration des Verurteilten und seine Privatsphäre auswirken kann. Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfelds widmet sich der Beitrag einem jüngeren EGMR-Urteil (EGMR , Bsw 60.798/10 und Bsw 65.599/10), das sich im Licht der Resozialisierung von verurteilten Straftätern mit dem Recht auf Vergessenwerden hinsichtlich der Medienberichterstattung über abgeschlossene Strafverfahren auseinandersetzt. Fraglich war, ob der Verurteilte nach Verbüßung seiner Strafe das Recht auf Vergessen bemühen kann, um ge...

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