APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
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§ 32 In-Kraft-Treten
Praxiskommentierung
Zu § 32 Abs 2 SCEG:
Da es bisher noch keine in Österreich eingetragene SCE gibt, schien hier eine differenziertere Übergangsregelung entbehrlich (vgl dagegen § 262 Abs 36 AktG und § 94h GenG).