APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
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§ 32 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Praxiskommentierung
§ 2 Abs 3 GenRevG betreffend die Abberufung des Revisors ist, wie die vergleichbare neue Regelung in § 270 Abs 3 UGB, mit dem Ende der Umsetzungsfrist der Abschlussprüfungs-RL in Kraft getreten. Auch die geänderten § 3 Abs 3 und 9 Abs 3 GenRevG traten mit in Kraft, was angesichts ihrer vorwiegend klarstellenden Natur unproblematisch ist.