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Bydlinski/Köll/Milla/Reichel

APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Praxiskommentar

1. Aufl. 2017

Print-ISBN: 978-3-7073-3497-5

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Bydlinski/Köll/Milla/Reichel - APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

§ 94h

ErläutRV zu § 94g GenG

Es wird auf die Erläuterungen zu § 262 AktG verwiesen.

Praxiskommentierung

Diese Übergangsbestimmung betrifft nicht nur die Umsetzung der Abschlussprüfungs-RL, sondern auch eine Korrektur zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 in § 22 Abs 4 GenG. Ansonsten unterscheidet sie sich nicht von den anderen Übergangsregelungen zum Prüfungsausschuss; auch hier muss der zusätzliche Bericht an den Prüfungsausschuss (Art 11 Abschlussprüfungs-VO, allerdings gemäß § 22 Abs 7 GenG nur Art 11 Abs 1, Abs 2 lit f bis lit p und Abs 3 bis 5 Abschlussprüfungs-VO) erst über die Prüfung von Geschäftsjahren vorgelegt werden, die nach dem beginnen.

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