APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
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§ 908 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union
Praxiskommentierung
So wie bisher sollen Umsetzungshinweise in einem eigenen Artikel ihren Niederschlag finden. Damit kann vermieden werden, dass in jedes der vielen novellierten Gesetze ein Umsetzungshinweis aufzunehmen wäre.
Der bisherige Umsetzungshinweis zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) in § 908 UGB findet sich nunmehr in § 906 Abs 39 UGB.