APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
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§ 267 Konzernlagebericht
ErläutRV zu § 267 UGB
Diese Änderungen dienen der Korrektur von Redaktionsversehen.
Praxiskommentierung
Es wurde lediglich die Überschrift vor § 267 UGB von „Begriff“ auf „Konzernlagebericht“ geändert. Der Text der Bestimmung ist unverändert geblieben.