APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
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2.2. Zeitpunkt des Beginns der PIE-Eigenschaft
Die Frage des Zeitpunkts des Beginns der PIE-Eigenschaft ist zB für die Berechnung der externen Rotationsfrist von entscheidender Bedeutung.
Generell gilt, dass für Zwecke der Abschlussprüfungs-RL und der Abschlussprüfungs-VO ein Unternehmen zu jenem Zeitpunkt zum PIE wird, zu dem es die PIE-Kriterien erfüllt (zB mit der Zulassung von Wertpapieren an einem geregelten Markt) und zwar unabhängig davon, wann die Definition nach EU-Recht rechtswirksam geworden ist. Für den Fall, dass ein Unternehmen während eines Geschäftsjahres bei einem schon bestehenden Prüfungsauftrag zum PIE wird, soll die Berechnung der Prüfungsdauer für Zwecke der externen Rotation mit dem ersten Geschäftsjahr – nach der Qualifikation als PIE – beginnen.
In manchen Konstellationen ist nicht ohne weiteres erkennbar, ab welchem Zeitpunkt ein Unternehmen zum PIE wird. Zu denken ist hierbei vor allem an Fälle, in welchen es beim zu prüfenden Unternehmen zu gesellschaftsrechtlichen Veränderungen kommt. Nachfolgende Beispiele sollen einzelne solcher Fälle illustrieren, wobei die Lösungen die Ansicht der Autoren wiedergibt, nach der vor allem danach zu differenzieren ist, ob...