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Bydlinski/Köll/Milla/Reichel

APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Praxiskommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3497-5

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Dokumentvorschau
Bydlinski/Köll/Milla/Reichel - APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

§ 24 Fiktive Schuldentilgungsdauer

ErläutRV zu § 24 URG

In § 24 Abs. 1 sind zunächst die Klammerzitate an die Änderungen durch das RÄG 2014 anzupassen. Darüber hinaus sollen die Hinweise auf die „gewöhnliche Geschäftstätigkeit“ entfallen, da es in der Gewinn- und Verlustrechnung seit dem RÄG 2014 eine Unterscheidung zwischen gewöhnlicher Geschäftstätigkeit sowie außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen nicht mehr gibt. Zur Ermittlung des Mittelüberschusses wird daher als Ausgangspunkt der Jahresüberschuss/-fehlbetrag gewählt, der bereits um die Steuern vom Einkommen und Ertrag gekürzt ist, weshalb die bisherige Z 1 obsolet wird.

Praxiskommentierung

Zu § 24 Abs 1 URG:

Mit dem RÄG 2014 wurde das außerordentliche Ergebnis, in dem nach bisheriger Rechtslage alle außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens liegenden Aufwendungen und Erträge zu erfassen waren, abgeschafft. Durch den Entfall des außerordentlichen Ergebnisses wurde auch die Zwischensumme „Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ (EGT) in der Gewinn- und Verlustrechnung obsolet, da in der GuV nun nicht mehr zwischen „gewöhnlichem“ und „außerordentlichem“ Ergebnis differenziert wird (über Erträge und Aufwendungen von auß...

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