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Bydlinski/Köll/Milla/Reichel

APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Praxiskommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3497-5

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Dokumentvorschau
Bydlinski/Köll/Milla/Reichel - APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

§ 3

ErläutRV zu § 3 der Anlage zu § 24 SpG

Ein Sammelbegriff für alle Mitglieder des S-PV erscheint sinnvoll.

Praxiskommentierung

§ 3 wurde gänzlich neu gefasst. Nach § 3 Abs 1 hat die Prüfungsstelle den beauftragten Prüfer tunlichst vor Beginn der Prüfung zu benennen und ihn dem betroffenen Mitglied des Prüfungsverbands schriftlich mitzuteilen. § 3 Abs 2 enthält die Bestimmung des § 3 der Anlage zu § 24 SpG aF und wird sinngemäß geändert.

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