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Bydlinski/Köll/Milla/Reichel

APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Praxiskommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3497-5

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Dokumentvorschau
Bydlinski/Köll/Milla/Reichel - APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

§ 44 Übergangsbestimmungen

ErläutRV zu § 44 Abs 5 SpG

Die Änderungen sollen gleichzeitig mit der Umsetzung der Abschlussprüfungs-RL und der Abschlussprüfungs-VO in Kraft treten. Da die Anpassung der Governance eine Hauptversammlung erforderlich macht und Gegenstand eines behördlichen Verfahrens ist, ist eine zeitlich befristete Übergangsphase zur Durchführung der notwendigen Anpassung erforderlich.

Praxiskommentierung

Abs 5 sieht vor, dass die Satzung des Prüfungsverbands spätestens zum an die geänderten Bestimmungen anzupassen ist.

Bezüglich der Sparkassen hat bis zur Wahl des neu eingeführten Aufsichtsrats gemäß § 24 Abs 13 Z 4 SpG und bis zur Einrichtung des neuen Exekutivausschusses gemäß § 24 Abs 9 Z 2 SpG der Nominierungsausschuss deren Aufgaben wahrzunehmen. Die Änderungen des SpG sollen gleichzeitig mit der Umsetzung der Abschlussprüfungs-RL und der Abschlussprüfungs-VO in Kraft treten. Eine zeitlich befristete Übergangsphase ist zur Anpassung der Governance und der Hauptversammlung notwendig.

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