APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
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§ 42 Inkrafttreten
Praxiskommentierung
Abs 12 sieht als Inkrafttretensdatum der Änderungen den vor. § 24 Abs 1 Z 6 SpG (Kreditinstitute mit Sitz im Inland, die Tochterunternehmen der Mitglieder gemäß Z 1 bis 3 sind und die dem Fachverband der Sparkassen angehören) ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.