APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016
1. Aufl. 2017
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S. VGeleitwort von Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter
Das Abschlussprüfungspaket der EU wurde nach langen Verhandlungen im Frühjahr 2014 beschlossen. Es hat zu einer weiteren Präzisierung und Verschärfung der Regelung fast aller Aspekte der Abschlussprüfung geführt. Erst vor acht Jahren war die Abschlussprüfungs-Richtlinie 2006 mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 umzusetzen. Dabei wurden in Österreich durchaus strenge Maßstäbe angelegt.
Auslöser für die Abschlussprüfungs-RL 2006 waren Unternehmenszusammenbrüche, denen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke vorangegangen waren, wie zum Beispiel bei der börsenotierten Aktiengesellschaft Parmalat in Italien, aber auch neue Regelungsansätze im US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act 2002.
Bald darauf folgte die Finanzkrise 2008, die die Europäische Kommission dazu veranlasste, für die Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse, also von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und kapitalmarktorientierten Unternehmen, ein europaweit einheitliches Regime zur Abschlussprüfung durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung vorzuschlagen. Zugleich wurde auch der Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie zur...