MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
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§ 5 Nützliche Verbesserung des Mietgegenstandes durch Vereinigung von Wohnungen; Anbotspflicht
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Anbotspflicht (Abs 2) | ||
A. | Voraussetzungen und Entstehung der Anbotspflicht | ||
B. | Formvorschriften und Inhaltserfordernisse | ||
C. | Verstoß gegen die Anbotspflicht | ||
D. | Unterlassung der Standardanhebung durch den Mieter | ||
III. | Verpflichtende Standardanhebung durch den Neumieter (Abs 3) |
I. Allgemeines
1
§ 5 gilt im Vollanwendungsbereich des MRG und nur in Bezug auf Hauptmietverhältnisse. Auf Mietverhältnisse gemäß § 1 Abs 4 und 5 sowie Untermietverhältnisse ist die Bestimmung nicht anwendbar.
Abs 1 legt fest, dass auch die Vereinigung und bautechnische Umgestaltung zweier oder mehrerer Wohnungen (insbesondere der Ausstattungskategorie D oder C) in eine oder mehrere Mietwohnungen der Ausstattungskategorie C, B oder A, eine nützliche Verbesserung iSd § 4 darstellt. Abs 2 normiert unter gewissen Voraussetzungen eine Anbotspflicht des Vermieters bei Freiwerden einer Wohnung der Ausstattungskategorie D an den Hauptmieter einer zur Anhebung des St...