Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 46c Hauptmietzins bei früherer Standardanhebung

Thomas Nikodem

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Sonderregel für Vereinbarkeit angemessener Hauptmietzinse
13a
II.
Befristung der Anhebung
45

I. Sonderregel für Vereinbarkeit angemessener Hauptmietzinse

1

In dieser Vorschrift sind, zusätzlich zu jenen in § 16 Abs 1, weitere Gründe normiert, die dazu führen, dass ein angemessener Hauptmietzins (vgl § 16, Rz 3 ff) vereinbart werden kann.

Liegen die Voraussetzungen des § 16 Abs 1 (vgl § 16 Rz 3 ff) nicht vor, ist die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses (also ohne die Beschränkungen des § 16 Abs 2 bis 4 und 6) zulässig, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Beim Mietgegenstand muss es sich um eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B handeln, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Außerdem muss der Standard der Wohnung vom Vermieter nach dem angehoben worden sein, und zwar

  • durch die Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie B, C oder D;

  • durch andere bautechnische Aus- oder Umgestaltungen größeren Ausmaßes einer Wohnung oder mehrerer Wohnungen der Ausstattungskategorien B, C oder D; oder

  • auf andere Weis...

Daten werden geladen...