MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
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§ 46a Hauptmietzins bei bestehenden Mietverträgen über Geschäftsräumlichkeiten
Literatur
Böhm, § 46a Abs 4 MRG: Wider die absurde Auslegung!, wobl 1999, 221; Dirnbacher, Gedanken zu § 46a MRG – Hinweise für die Praxis, wobl 1995, 78; Kothbauer, Zur Präklusion des Mietzinsanhebungsrechts nach § 12a und § 46a MRG, immolex 2010, 364; Ostheim, Unternehmensveräußerung und Mietzinserhöhung im 3. WÄG, wobl 1993, 200.
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Die Fünfzehntelanhebungen | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Tod des Hauptmieters (Abs 2) | ||
C. | Pachtverträge (Abs 3) | ||
D. | Anhebung bei Beginn des Mietverhältnisses vor dem (Abs 4) | ||
E. | Veräußerung ohne Übertragung der Hauptmietrechte vor dem (Abs 5) |
I. Allgemeines
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In § 46a sind Regelungen bezüglich der Anhebung der Hauptmietzinse bei Mieten von Geschäftsräumlichkeiten (aber teilweise auch bei Pachtverhältnissen) vorgesehen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden (zu den Erfordernissen des Anhebungsbegehrens vgl § 46b). Weiters enthält § 46a auch Übergangsvorschriften. Nach § 12a Abs 3 und 5 sind sofortige Anhebungen der Hauptmietzinse vorgesehen. Aus § 46a Abs 1 und 3 ergeben sich aber Übergangsbestimmungen für die Anwendung des § 12a Abs 3 (nur Änderungen nach dem...