MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 46 Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines zur Anhebungsmöglichkeit | ||
II. | Verbot der Erhöhung des Hauptmietzinses gegenüber privilegierten Eintrittsberechtigten | ||
III. | Anhebungsrecht und dessen Grenzen beim Eintritt von nicht privilegierten Eintrittsberechtigten (Abs 2) | ||
A. | Allgemeines zum Anhebungsbegehren | ||
B. | Zeitpunkt des Anhebungsrechts | ||
C. | Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Anhebungsbegehrens |
I. Allgemeines zur Anhebungsmöglichkeit
1
Zunächst ist für die Anwendung des § 46 idgF Voraussetzung, dass der Hauptmietvertrag am bereits bestanden hat, dh, dass er spätestens an diesem Tage in Kraft getreten ist. Zudem ist die Privilegierung des § 46 Abs 1 nur beim ersten Eintritt vorgesehen ( = RIS-Justiz RS0130185 = SZ 2015/60 = wobl 2016, 53 [Hausmann] = immolex 2016, 83 [Ruckenbauer] = Zak 2015, 298 = MietSlg 67.424).
2
Die Regelungen hinsichtlich des Hauptmietzinses bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag gelten explizit nur für Hauptmietver...