MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
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§ 2 Haupt- und Untermiete
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Abgrenzung von Haupt- und Untermiete | ||
A. | Hauptmiete (Abs 1) | ||
B. | Untermiete (Abs 2) | ||
III. | Eintritt auf Vermieterseite | ||
A. | Rechtsnachfolge | ||
B. | Haupt- und Nebenabreden (ungewöhnlichen Inhalts) | ||
IV. | Umgehung der Hauptmiete (Abs 3) | ||
A. | Umgehungsabsicht | ||
B. | Rechtsdurchsetzung | ||
C. | Sonderfall: Sanierungshauptmiete |
I. Allgemeines
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§ 2 Abs 1 gilt nach ständiger Rechtsprechung des OGH für alle Mietverhältnisse, die – wenn auch nur zum Teil – den Bestimmungen des MRG unterliegen, obwohl die Bestimmung unter den in § 1 Abs 4 für Mietgegenstände im Teilanwendungsbereich anzuwendenden Rechtsvorschriften nicht angeführt ist. Begründet wird dies damit, dass § 2 zum „allgemeinen Teil“ dieses Gesetzes gehöre und nach richtiger Systematik daher vor dem Ausnahmekatalog des § 1 Abs 4 anzusiedeln sei (RIS-Justiz RS0108981). Somit ist sowohl die Abgrenzung zwischen Haupt- und Untermiete als auch die Regelung über den Eintritt des Erwerbers in das Bestandverhä...