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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

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Dokumentvorschau
Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 34a Räumungsschutz des Scheinuntermieters

Anna Schneiderbauer

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Innehalten mit der Räumung (Abs 1)
2, 3
III.
Aufschiebung der Exekution (Abs 2)
4, 5
IV.
Einstellung der Exekution (Abs 3)
6

I. Allgemeines

1

§ 34a wurde erst mit dem 2. WÄG (BGBl 1991/68) in das MRG eingefügt und hat seither keine Änderungen erfahren. Entgegen dem Wortlaut des § 1 Abs 4 und 5 ist § 34a lediglich im Vollanwendungsbereich des MRG anwendbar, da Ansprüche des (Scheinunter-)Mieters auf Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3) Voraussetzung für das Innehalten mit der Räumung bzw die Aufschiebung der Exekution gemäß § 34a sind und § 2 Abs 3 ebenfalls nur im Vollanwendungsbereich gilt (vgl Prader MRG6 § 34a Anm 1).

Bei der Bestimmung handelt es sich um eine Sondervorschrift für das Exekutionsverfahren, die dem Räumungsschutz des Scheinuntermieters gemäß § 2 Abs 3 dient (MietSlg 46.436; MietSlg 62.358). Es soll ein dahingehender Missbrauch verhindert werden, dass der Vermieter gegen eine vom tatsächlichen Hauptmieter verschiedene Person einen Räumungstitel erwirkt und ...

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