MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
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§ 32 Ersatzbeschaffung
Übersicht
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I. | Vorbehalt des Anbots einer Ersatzwohnung, Zwischenurteil (Abs 1) | |
II. | Das Anbot (Abs 2) | |
III. | Angemessene Entschädigung, fortgesetztes Verfahren (Abs 3, Abs 4) | |
IV. | Übersiedlungskosten (Abs 5) |
I. Vorbehalt des Anbots einer Ersatzwohnung, Zwischenurteil (Abs 1)
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Die Kündigungsgründe des Eigenbedarfs gegen Ersatzbeschaffung (§ 30 Abs 1 Z 9), des Bedarfs einer Gebietskörperschaft für Zwecke der Hoheitsverwaltung (§ 30 Abs 1 Z 11) sowie der Abbruchreife (§ 30 Abs 1 Z 14), des Abbruchs oder Umbaus im öffentlichen Interesse (§ 30 Abs 1 Z 15) und der Weigerung notwendiger Standardanhebungen (§ 30 Abs 1 Z 16) setzen allesamt das Anbot eines Ersatzobjekts voraus. Eine analoge Anwendung der Bestimmung für den Fall des Unterganges des Mietgegenstandes (§ 1112 ABGB) scheidet aus (). Der Vermieter kann sich gem § 32 Abs 1 vorbehalten, den Ersatzmietgegenstand erst im Zuge des Verfahrens anzubieten; für den Fall, dass der Mieter Einwendungen gegen die Kündig...