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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

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Dokumentvorschau
Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 29 Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes

Peter Winalek

Übersicht


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I.
Vorspann
1
II.
Untergang des Mietgegenstandes
24
III.
Beendigung von befristeten Mietverträgen
5
A.
Schriftformgebot
68
B.
Zwingende Mindestbefristung bei Wohnungsmieten
9
C.
Kündigung eines befristeten Mietvertrages durch den Mieter
10, 11
D.
Stillschweigende Verlängerung eines befristeten Mietvertrages
1217
E.
Übergabeauftrag
1820
F.
Erneuerung von befristeten Mietverträgen
G.
Aufhebung von Mietverträgen gem § 1118 ABGB
1.
Allgemeines
2226
2.
Säumnis bei Mietzinszahlung
2730
3.
Erheblich nachteiliger Gebrauch
3134

I. Vorspann

1

Abs 1 Z 1 regelt den Endigungsgrund der Aufkündigung. Siehe hiezu die Ausführungen zu den § 30 bis 32.

II. Untergang des Mietgegenstandes

2

Ein Mietvertrag endet gemäß § 29 Abs 1 Z 2 durch den Untergang des Mietgegenstandes, wenn und soweit keine Pflicht zur Wiederherstellung (siehe § 7) besteht. Gemäß § 7 besteht eine Wiederherstellungspflicht dann, wenn der Mietgegenstand durch Zufall zur Gänze oder zum Teil unbrauchbar wird und eine Wiederherstellung baurechtlich zulässig und bautechnisch möglich ist. Soweit den Vermieter eine Wiederherstellu...

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