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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-3358-9

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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 28 Anrechnung von Dienstleistungen auf den Hauptmietzins

Peter Winalek

1

§ 28 gilt nur im Vollanwendungsbereich des MRG; nach dem Wortlaut findet die Bestimmung lediglich auf Hauptmietverhältnisse Anwendung, wobei Vonkilch (in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht3, § 28 Rz 1) eine analoge Anwendung auf Untermietverhältnisse, die den Mietzinsbeschränkungen unterliegen, anregt.

2

Basierend auf den sogenannten „Mietdienstverträgen“ – also Mietverträgen, bei denen der Hauptmieter den vereinbarten Hauptmietzins ganz oder teilweise in Form von Dienstleistungen statt Geld leistet – regelt § 28 etwaige Äquivalenzstörungen zwischen den Arbeitsleistungen des Mieters und der vom Vermieter hierfür zu erbringenden Gegenleistung, nämlich der Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes an den Mieter. Unter dem Begriff „Dienstleistungen“ iSd § 28 sind dabei nicht nur Dienstleistungen ieS, sondern auch Werkleistungen zu verstehen ().

Der Hauptmieter, der den Mietzins zumindest teilweise in Form von Dienstleistungen leistet, hat grundsätzlich ...

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