MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
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§ 24 Anteil an besonderen Aufwendungen
Literatur
Garai, Die Gemeinschaftsanlage. Aus Anlass der Entscheidung , wobl 2009, 6; Prader, Zum Problem der fehlenden Benützungsmöglichkeit von Gemeinschaftsanlagen im WGG, wobl 2004, 224; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht22 I.
Übersicht
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I. | Vom Mieter zu tragender Anteil an den Gesamtkosten des Betriebes einer Gemeinschaftsanlage | ||
A. | Gemeinschaftsanlagen | ||
B. | Grünanlagen | ||
C. | Pauschale Entgelte | ||
D. | Sonstiges |
I. Vom Mieter zu tragender Anteil an den Gesamtkosten des Betriebes einer Gemeinschaftsanlage
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Gem § 3 Abs 2 Z 3 trifft den Vermieter hinsichtlich Gemeinschaftsanlagen eine Erhaltungspflicht (Wiederherstellungs- und Reparaturarbeiten; vgl Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht22 I, § 24 Rz 3; auch kleinere wiederkehrende Reparaturen, die keine längere Betriebsunterbrechung der Gemeinschaftsanlage bewirken, sind § 3 Abs 2 Z 3 zuzuordnen [; , 5 Ob 74/87]). Die Kosten, die hiedurch anfallen, sind aus den (in den letzten zehn Kalenderjahren erzielten) Mietzinsreserven (inklusive für die Erhaltungsarbeiten gewährter Zuschüsse) oder aus zukünftigen Hauptmietzinseinnahmen oder au...